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Über uns

 

Der Feierabend-Club Sisseln wurde 2005 gegründet. Derzeit sind wir über zwanzig aktive Mitglieder. Wir treffen uns einmal wöchentlich zum Fussball/Badminton in der Turnhalle und trinken nachher ein Bier im Gasthaus. Ergänzend zum normalen Programm haben wir auch einige ausserordentliche Feste zu feiern wie Beispielsweise das jährliche Familienfest oder das Weihnachtsessen.



Unser Zweck:

  • Regelmässige sportliche Betätigung
  • Polysportive Aktivitäten
  • Pflege der Geselligkeit unter den Mitgliedern



Mitgliedschaft (Beitritt):

Mitglied kann werden, wer sich für die regelmässige sportliche Betätigung interessiert. Der definitive Eintritt erfolgt bei Bezahlung des Mitgliederbeitrages. Der Mitgliederbeitrag ist unabhängig vom Eintrittsdatum zu bezahlen und finanziert die Clubaktivitäten ( insb. die Turnhallenmiete sowie das Familienfest ). 

 

Mitgliedschaft (Austritt):

Der Austritt erfolgt durch die schriftliche Benachrichtigung des Vorstandes. Es besteht beim Austritt kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliederbeitrages. 

 

Vereinsorganisation:

Die Organe des Vereins sind:
  • Die Generalversammlung
  • Der Vorstand
  • Die Revision

 

Generalversammlung

Die Generalversammlung tagt einmal jährlich ordentlich. Ausserordentlich kann sie vom Vorstand oder aber von einem fünftel der Mitglieder einberufen werden. Die Generalversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Ihr obliegen alle wichtigen Geschäfte wie Wahlen, Beschlussfassung und Genehmigung von Jahresbericht, Jahresrechnung und Budget.

 

Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Sie werden auf eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Der Vorstand besteht aus Präsident, Aktuar und Kassier. Der Vorstand ist unterzeichnungsberechtigt zu zweien. Der Vorstand darf Entscheidungen und Investitionen, welche im Rahmen des Budgets von der GV genehmigt worden sind eigenständig ausführen. 

 

Revisoren

Die Revisoren (2) haben die Pflicht, einmal jährlich den Kassabericht des Kassiers zu prüfen und der Generalversammlung Antrag auf Annahme oder Ablehnung der Jahresrechnung zu stellen. Ihre Amtszeit beträgt ein Jahr. Sie können wiedergewählt werden.